Leistungen von Strahlenschutz Süd

 

 

  • Technische Sachverständigenprüfung gemäß § 19, § 12 StrlSchG und § 88 StrlSchV
  • Beratung und Unterstützung beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
  • Bereitstellung der Prüfberichte sowohl in Papierform als auch digital
  • Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des baulichen Strahlenschutzes
  • Betreuung bei Behördenkontakten, wie Regierungspräsidium, Gewerbeaufsichtsamt oder zahnärztlicher Röntgenstelle; auf Wunsch auch direkte Übermittlung der erforderlichen Unterlagen
  • Einweisung in die Durchführung der Konstanzprüfung (optional)
  • Festlegung neuer Referenzwerte für die Konstanzprüfung sowie Erstellung von Referenzbildern (optional)
  • Direkte Kommunikation mit dem Hersteller oder Zulieferer Ihres Röntgensystems bei Bedarf
  • Bei festgestellten Mängeln kann der Prüfbericht bis zur Mangelbehebung zurückgehalten werden, sofern keine Gefahr für Patienten, Personal oder anderweitige behördliche Anweisungen bestehen
  • Dringende Prüfungen können nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden

 

Prüfkategorien:

 

Humanmedizinische, zahnmedizinische und veterinärmedizinische Röntgengeräte

  • Aufnahmegeräte mit Tisch und Stativ
  • Mammographie
  • Computertomographie (CT)
  • Knochendichtemesseinrichtungen
  • Cardio- / Angioanlagen
  • mobile Aufnahmegeräte
  • C-Bogen-Geräte
  • DVT (Human- und Zahnmedizin)
  • Dentalröntgengeräte aller Arten (Tubus / OPG / Ceph)

 

Technische Röntgengeräte 

  • Gepäckdurchleuchtungsanlagen
  • Röntgeneinrichtungen zur Qualitätssicherung, Röntgenkabinen
  • Röntgenfluorezensanlysegeräte inkl. Feinstrukturgeräte und handgehaltene Röntgengeräte
  • Vollschutzgeräte und Schulröntgengeräte
  • Störstrahler