Leistungen von Strahlenschutz Süd
- Technische Sachverständigenprüfung gemäß § 19, § 12 StrlSchG und § 88 StrlSchV
- Beratung und Unterstützung beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
- Bereitstellung der Prüfberichte sowohl in Papierform als auch digital
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des baulichen Strahlenschutzes
- Betreuung bei Behördenkontakten, wie Regierungspräsidium, Gewerbeaufsichtsamt oder zahnärztlicher Röntgenstelle; auf Wunsch auch direkte Übermittlung der erforderlichen
Unterlagen
- Einweisung in die Durchführung der Konstanzprüfung (optional)
- Festlegung neuer Referenzwerte für die Konstanzprüfung sowie Erstellung von Referenzbildern (optional)
- Direkte Kommunikation mit dem Hersteller oder Zulieferer Ihres Röntgensystems bei Bedarf
- Bei festgestellten Mängeln kann der Prüfbericht bis zur Mangelbehebung zurückgehalten werden, sofern keine Gefahr für Patienten, Personal oder anderweitige behördliche
Anweisungen bestehen
- Dringende Prüfungen können nach Vereinbarung auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt werden
Prüfkategorien:
Humanmedizinische, zahnmedizinische und veterinärmedizinische Röntgengeräte
- Aufnahmegeräte mit Tisch und Stativ
- Mammographie
- Computertomographie (CT)
- Knochendichtemesseinrichtungen
- Cardio- / Angioanlagen
- mobile Aufnahmegeräte
- C-Bogen-Geräte
- DVT (Human- und Zahnmedizin)
- Dentalröntgengeräte aller Arten (Tubus / OPG / Ceph)
Technische Röntgengeräte
- Gepäckdurchleuchtungsanlagen
- Röntgeneinrichtungen zur Qualitätssicherung, Röntgenkabinen
- Röntgenfluorezensanlysegeräte inkl. Feinstrukturgeräte und handgehaltene Röntgengeräte
- Vollschutzgeräte und Schulröntgengeräte
- Störstrahler